Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Stephan Benz Digital PR sind gültig ab 01.01.2022

1.) Geltung / Allgemeines

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte der Stephan Benz Digital PR (nachfolgend Auftragnehmer genannt) mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend Auftraggeber genannt).

Die AGB gelten auch für alle zukünftigen, der ersten Einbeziehung dieser AGB folgenden Aufträge des Auftraggebers, auch wenn bei Folgeaufträgen nicht nochmals ausdrücklich auf die Geltung der AGB hingewiesen wird.

Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung der Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrags (Leistungsbeschreibung) bestimmt. Zusätzliche und/oder nachträgliche Änderungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

Für Aufträge gelten ausschließlich die AGB des Auftragnehmers. Etwaige AGB des Auftraggebers finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.

Angebote vom Auftragnehmer müssen innerhalb von 14 Tagen angenommen werden, ansonsten ist der Auftragnehmer nicht mehr an sein Angebot gebunden.

Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Annahme des Angebots sowie im Falle der Hochzeitsfotografie mit Eingang der Anzahlung in Höhe von 20 % des Angebotspreises zustande.

2.) Besondere Regelungen Fotografie

Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen je nach Leistungsbeschreibung insbesondere Hochzeits-, Business- oder Familien-/Babyfotografie.

Fotos im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien etc.).

Der Auftragnehmer ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben wurden, bezüglich der Bildaufnahmen sowie der künstlerisch technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.

Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Personen z. B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. Sofern dies vom Auftraggeber gewünscht ist, ist der Auftragnehmer aber bemüht, dies zu erreichen.

Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPG. Unbearbeitete digitale Rohdaten (RAW) werden nicht übermittelt. Die Auswahl der Bilder obliegt dem Auftragnehmer.

Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Der Auftragnehmer ist berechtigt, digitale Rohdaten spätestens nach Ablauf von einem Monat ab Vertragsende zu löschen, bearbeitetes Bildmaterial spätestens nach Ablauf von sechs Monaten ab Vertragsende.

Urheber-/Nutzungsrechte:

Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem vom Auftragnehmer gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG handelt.

Dem Auftragnehmer steht als Urheber das ausschließliche Nutzungsrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrags gefertigten Fotos zu.

  • Sofern der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, überträgt der Auftragnehmer ihm jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Jede Veränderung oder Weiterverarbeitung der gelieferten Fotos (z. B. durch Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werks) bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers.
  • Sofern der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, überträgt der Auftragnehmer ihm das ausschließliche Nutzungsrecht, d. h. der Auftraggeber darf die Fotos zeitlich und räumlich unbeschränkt in allen denkbaren Nutzungsarten nutzen.

Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahme von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechteinhaber einzuholen.

3.) Besondere Regelungen Webdesign und Wartung

Vertragsanbahnung: Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge mit dem Ziel der Auftragserteilung durch den Auftraggeber erfolgt, unbeschadet im Einzelfall abweichender Regelungen, gegen Zahlung des mit dem Auftraggeber dafür vereinbarten Entgelts (Präsentationshonorar). Urheber-, Nutzungs- und Eigentumsrechte an den von dem Auftragnehmer in diesem Rahmen vorgelegten Arbeiten verbleiben auch bei Berechnung eines Präsentationshonorars bei dem Auftragnehmer. Erst mit Erteilung des Auftrags zur Realisation gegen gesonderte Vergütung erwirbt der Auftraggeber diese Rechte im vereinbarten Umfang.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich dazu, Software so zu erstellen, dass sie ein Funktionsverhalten aufweist, das bei vergleichbarer Internet-Anbindung und technischer Ausstattung der vom Endnutzer zum Aufruf der Software eingesetzten Hard- und Software dem Verhalten anderer branchentypischer Software mit vergleichbaren Inhalten und vergleichbarem Umfang sowie vergleichbarer Serverumgebung entspricht. Websites und vergleichbare Onlineangebote müssen nach den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses branchenüblichen Browsern und Auflösungen lauffähig sein. Nicht als branchenüblich gelten Browser auf einem Versionsstand von vor über einem Jahr und Browser sowie Bildschirmauflösungen, die zu weniger als 10% in der Bundesrepublik Deutschland vertreten sind.

Beim Webdesign sind im Angebot des Auftragnehmers zwei Korrekturschleifen enthalten. Für die Vornahme weiterer Änderungen bedarf es einer gesonderten Vereinbarung.

Beim Webdesign beinhaltet das Angebot des Auftragnehmers kein Lektorat für bereits vorliegende, vom Auftraggeber übermittelte Texte.

Eine Schulung der Anwender, Dokumentation, Einweisung, Installation und Wartung ist nicht Bestandteil der Leistungen des Auftragnehmers und muss gesondert vereinbart werden.

Ist die regelmäßige Wartung der Website vereinbart, so beinhaltet das Vertragsangebot nicht

  • die Beseitigung von Schäden, die durch Eingriffe Dritter verursacht wurden oder im Zusammenhang mit solchen Eingriffen stehen, insbesondere anfällige „Reparaturen“ von fehlerhaften, gehackten oder mit Malware verseuchten Websites,
  • die Funktionalität externer Plugins nach Installation eines Updates,
  • die Weiterentwicklung der zu wartenden Website, z. B. Änderung des Funktionsumfangs, andere Einsatzgebiete oder individuelle Anpassungen in optischer oder inhaltlicher Hinsicht.

Hierfür bedarf es jeweils einer gesonderten Vereinbarung.

Der Auftragnehmer hat das Recht, sich zur Erfüllung der Leistungen Subunternehmern zu bedienen.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm gestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind (insbesondere gewerbliche Schutzrechte, Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) und deren Veröffentlichung nicht gegen geltendes Recht verstößt. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer sämtliche für die vertragsgemäße Nutzung der Inhalte erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, Marken- und Kennzeichnungsrechte und sonstige Rechte, zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang.

Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber das ausschließliche Nutzungsrecht an der entwickelten Website ein, d. h. der Auftraggeber darf die Website zeitlich und räumlich unbeschränkt in allen denkbaren Nutzungsarten nutzen.

Im Impressum der entwickelten Website wird auf den Auftragnehmer als Ersteller der Website hingewiesen und ein Link zu seiner eigenen Website eingestellt.

Eine Aufbewahrungspflicht besteht nicht. Der Auftragnehmer ist berechtigt, spätestens nach Ablauf von sechs Monaten ab Vertragsende die Vorlagen und Quellcodes zu löschen. 

4.) Vertragslaufzeit und Kündigung von Dauerschuldverhältnissen

Bei Verträgen, die als Dauerschuldverhältnisse vereinbart wurden (z. B. Wartung) und bei denen die Vertragslaufzeit nicht ausdrücklich vereinbart wurde, beträgt die Vertragslaufzeit 12 Monate.

Der Abrechnungszeitraum von zusätzlichen Optionen (z. B. Serviceleistungen) entspricht dem Abrechnungszeitraum des Hauptvertrages. Wird die Option während der Laufzeit des Hauptvertrages bestellt, wird die erste Vertragslaufzeit an die Restlaufzeit des Hauptvertrages angepasst.

Sofern keine besondere Kündigungsfrist vereinbart wurde, beträgt diese 3 Monate zum Vertragsende. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

Wird keine Kündigung ausgesprochen, verlängert sich die Laufzeit des Vertrages, vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung, nach Ablauf der Laufzeit automatisch um denselben Zeitraum.

5.) Vergütung

Für die Leistungserbringung wird je nach Vereinbarung ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder Pauschale berechnet. Bei etwaig anfallenden Fahrten werden Fahrtkosten berechnet, die sich bei Benutzung eines PKW wie folgt zusammensetzen: 0,30 € pro km zzgl. 20 € pro Stunde Fahrt. Sofern Gebühren anfallen (z. B. Parkgebühren,) sind diese in der entstandenen Höhe zu erstatten. Bei Abrechnung nach Stunden beträgt die kleinste Abrechnungseinheit 30 Minuten.

Bei den ausgewiesenen Beträgen handelt es sich um Nettobeträge, zu denen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer hinzukommt.

Kosten für die Nutzung von Leistungen anderer Anbieter werden nach der jeweiligen aktuellen Unternehmenspreisliste abgerechnet.

Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.

Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars bleiben die gelieferten Gegenstände/Dateien/Unterlagen etc. Eigentum des Auftragnehmers. Auch etwaige Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung über.

Besondere Regelungen bei Stornierungen des Auftrags bei Hochzeitsfotografie:

Wird der Auftrag vom Auftraggeber storniert und kann der Auftragnehmer für den stornierten Auftrag einen mindestens gleichwertigen Auftrag vereinbaren, wird die volle Anzahlung zurückerstattet. Sollte jedoch eine Differenz hinsichtlich der Vergütung des neu gebuchten Auftrags bestehen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Differenz einzubehalten und nur den Restbetrag der Anzahlung zurückzuerstatten. Kann nachweislich kein anderweitiger Auftrag vom Auftragnehmer wahrgenommen werden, so werden 75 % des vereinbarten Honorars (ohne Nebenkosten wie z. B. Fahrtkosten, abzüglich geleisteter Anzahlung) in Rechnung gestellt.

Das Vorgenannte gilt nicht im Falle einer schweren Erkrankung oder bei einem Todesfall (Brautpaar oder Familie), die zu einer Absage der Trauung/Feierlichkeiten führen. Der Auftragnehmer kann einen Nachweis über den Krankheits- bzw. Todesfall anfordern.

6.) Gewährleistung

Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Leistung beim Auftragnehmer eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gilt die Leistung als vertragsgemäß und mangelfrei. Dies gilt nicht in Bezug auf nicht offensichtliche Mängel; hier gelten die gesetzlichen Regeln des BGB.

Liegt ein Mangel vor, den der Auftragnehmer zu vertreten hat, so kann er (soweit möglich) nach eigener Wahl den Mangel beseitigen (nachbessern) oder Ersatz liefern. Im Falle der Nachbesserung hat der Auftragnehmer das Recht auf zweimalige Nachbesserung jeweils innerhalb angemessener Zeit. Ansonsten gelten die gesetzlichen Regeln des BGB.

Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers erlöschen mit Ablauf von zwei Jahren nach Erhalt der Leistung vom Auftragnehmer (gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn); dies gilt nicht bei einer Haftung des Auftragnehmers wegen Vorsatzes.

7.) Haftung

Für Schäden gleich welcher Art anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Auftragnehmer für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

8.) Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln; dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Daten werden nicht an Dritte weiter gegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrags erforderlich.

9.) Schlussbestimmungen

Als Erfüllungsort wird der Sitz des Auftragnehmers vereinbart.

Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart.